Wunsch- und Wahlrecht

Ihr Wunsch- und Wahlrecht gemäß dem § 8 des SGB IX

Wir unterstützen Sie dabei, Ihnen den Weg in eine Rehabilitationsmaßnahme bei uns zu erleichtern. Anbei erfahren Sie, was sich hinter dem Wunsch- und Wahlrecht verbirgt, wie Sie es ausüben können und was die Voraussetzungen für eine positive Antwort des Kostenträgers sind.

Sie möchten eine Rehabilitationsmaßnahme beantragen und diese in unserer Klinik durchführen? Kein Problem! Gemäß dem § 8 des SGB IX ist der Kostenträger Ihrer Rehabilitation dazu angehalten, Ihren berechtigten Wünschen in Bezug auf die Wahl der Rehabilitationseinrichtung nachzukommen. Der Kostenträger ist hierbei beispielsweise Ihre Rentenversicherung, Krankenkasse oder Unfallversicherung. Sie müssen nicht dem Vorschlag Ihres Kostenträgers folgen, sondern haben das Recht, sich die Klinik für Ihre ambulante oder stationäre Rehabilitation selbst auszusuchen.

Sie können Ihren Wunsch für eine Rehabilitation in unserer Klinik bereits mit dem Einreichen des Reha-Antrags angeben. Hierfür können Sie gern das von uns bereitgestellte Formular zur Ausübung des Wunsch- und Wahlrechts nutzen. Sollten Sie bereits einen Antrag gestellt haben, können Sie das Formular nachträglich bei Ihrem Kostenträger einreichen. Auch nach dem Erhalt der Bewilligung und einer durchführenden Einrichtung ist es Ihnen immer noch möglich, Ihr Wunsch- und Wahlrecht in Anspruch zu nehmen. Für diesen Fall haben wir Ihnen ebenfalls ein Formular vorbereitet, mit welchem Sie den Antrag auf Änderung der zugewiesenen Klinik bei Ihrem Kostenträger stellen können. Füllen Sie den entsprechenden Antrag aus und senden Sie diesen an den Kostenträger Ihrer medizinischen Rehabilitationsmaßnahme.

Bei der Wahl Ihrer Wunschklinik sollten medizinische Gründe stets vorrangig sein. Folgend finden Sie einige Beispiele:

  • Ihre Wunschklinik ist mit den Behandlungsschwerpunkten und Therapiemöglichkeiten auf Ihre Krankheit ausgerichtet und spezialisiert.
  • Die Einrichtung deckt auch Nebenerkrankungen ab, welche Ihr Krankheitsbild ebenfalls betreffen.
  • Die Rehabilitationsklinik ist bestenfalls in der Nähe zu Ihrem Wohnort.
  • Das Klima am Klinikstandort (Lage am Meer, See oder Wald) ist vielversprechend für Ihren persönlichen Behandlungserfolg.

Doch auch persönliche Gründe spielen bei der Wahl der Wunschklinik eine Rolle, so zum Beispiel:

  • Sie möchten räumlichen und gegebenenfalls auch psychischen Abstand zu Ihrer gewohnten Umgebung nehmen.
  • Die Wunschklinik bietet eine Umgebung, welche Ihrem Alter, Ihrer Religion, Kultur oder Familiensituation entspricht.

Möglich ist, dass Ihr Antrag für eine Wunschklinik abgelehnt und Ihnen eine andere Einrichtung vorgeschlagen wird. Dieser Fall kann eintreten, wenn die gewünschte Rehabilitationsklinik für Ihre Indikation nicht geeignet ist oder zwingende strukturelle Anforderungen nicht erfüllt werden. Sollten die genannten Gründe für Sie nicht nachvollziehbar sein, kann es sich lohnen, Widerspruch einzulegen. Hier gilt es allerdings zu berücksichtigen, dass Sie eine Widerspruchsfrist von vier Wochen einhalten müssen. Selbstverständlich haben wir auch für diesen Fall ein Formular für Sie vorbereitet, welches Sie für Ihren Widerspruch gegenüber dem Kostenträger nutzen können.

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